Mitsubishi Lancer Evolution 9 Cold Air Intake Luftführung
ABCustoms
Mitsubishi Lancer Evolution 9 Cold Air Intake Luftführung
Mitsubishi Lancer Evolution 9 Cold Air Intake Luftführung
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Cold Air Intake System V2 – Optimierte Luftführung für den Mitsubishi Lancer Evolution 9
Weiterentwickelte V2 mit verbesserter Getriebekühlung
Die zweite Generation meines Cold Air Intake Systems für den Mitsubishi Lancer Evolution 9 wurde gezielt weiterentwickelt. Neben der bewährten Frischluftversorgung des Luftfilters verfügt die V2 über eine zusätzliche Öffnung neben dem Luftsammler. Dadurch wird nicht nur der Luftfilter optimal mit Frischluft versorgt, sondern weiterhin auch Luft in Richtung Getriebe geleitet.
So bleibt die serienmäßige Luftführung zur Kühlung des Getriebebereichs erhalten, ohne die Effizienz des Cold Air Intake Systems zu beeinträchtigen.
Optimierte Frischluftzufuhr
Das System leitet kühle Außenluft direkt aus der Stoßstange zum Luftfilter. Im Vergleich zur Ansaugung warmer Motorraumluft können dadurch die Ansauglufttemperaturen reduziert werden – ein Vorteil insbesondere bei sportlicher Fahrweise oder auf der Rennstrecke.
Plug & Play
Die Montage erfolgt an den originalen Befestigungspunkten und ist nahezu Plug & Play.
Je nach Modelljahr oder Fahrzeugausstattung können im Montagebereich kleinere Anpassungen notwendig sein. Dazu zählen beispielsweise das Versetzen der Hupe oder der Ausbau der Ladeluftkühler-Bewässerung. Dies ist fahrzeugspezifisch zu prüfen.
OEM-Optik trifft auf moderne Fertigung
Die Bauteile werden additiv gefertigt und besitzen eine hochwertige, matte Struktur, die sich harmonisch in den Motorraum integriert. Neben der ansprechenden Optik überzeugt das Material durch seine hohe Stabilität und Temperaturbeständigkeit.
Lieferumfang
- Luftsammler für die Stoßstange (V2)
- Obere Luftführung zum Luftfilter
- 89-mm Flexschlauch
- 2 Schlauchschellen
- Montagematerial
Hinweis (Motorsport-Einsatz)
Alle Teile von ABCustoms sind primär für den Motorsport konzipiert und verfügen nicht über eine Straßenzulassung oder ein Gutachten gemäß StVZO. Eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist nur nach einer Einzelabnahme gemäß §21 StVZO möglich. Montage und Verwendung erfolgen auf eigene Verantwortung.
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