Mitsubishi Lancer Evolution 7 8 9 Halter Zusatzanzeigen für Aschenbecher
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Mitsubishi Lancer Evolution 7 8 9 Halter Zusatzanzeigen für Aschenbecher
Mitsubishi Lancer Evolution 7 8 9 Halter Zusatzanzeigen für Aschenbecher
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Zusatzanzeigenhalter für Mitsubishi Lancer Evolution 7 / 8 / 9 – Ersatz für Aschenbecher
Präzise konstruiert und 3D-gedruckt aus kohlefaserverstärktem Kunststoff – dieser Zusatzanzeigenhalter ersetzt die originale Aschenbecher-Blende in der Mittelkonsole und bietet eine saubere, professionelle Lösung zur Montage von Zusatzanzeigen. Die Oberfläche ist matt und leicht strukturiert, passend zur OEM-Optik.
Vorteile auf einen Blick
- Plug & Play Einbau anstelle des Aschenbechers – keine großen Modifikationen notwendig
- Saubere, aufgeräumte Optik im Innenraum
- Gedruckt aus kohlefaserverstärktem Kunststoff → matte, strukturierte Oberfläche & hohe Festigkeit
- Erhältlich für LHD (linkslenker) und RHD (rechtslenker)
- Passend für gängige Anzeigenformate: 52 mm und 60 mm
Technische Details
- Material: Kohlefaserverstärktes Kunststoff (FDM-3D-Druck)
- Oberfläche: Dunkelgrau, matt, leicht strukturiert
- Einbauort: Mittelkonsole – ersetzt die Aschenbecher-Blende
- Varianten: LHD & RHD; Ausführungen für 52 mm oder 60 mm Anzeigen
- Montage: Einlegen und einrasten / bei Bedarf leichtes Nachkleben mit doppelseitigem Klebeband
Installation & Hinweise
- Einfacher Ausbau der originalen Aschenbecherblende, Einsetzen des Halters und Einrasten – kein Spezialwerkzeug nötig
- Für eine dauerhafte Befestigung kann leichtes doppelseitiges Montageklebeband verwendet werden
- Bei RHD- und LHD-Versionen die passende Variante wählen – Kontrolle der Einbaurichtung vor Bestellung
Lieferumfang
- 1× Zusatzanzeigenhalter (gewählte Variante: LHD/RHD & 52 mm / 60 mm
Wichtiger Hinweis
Unsere Teile sind passgenau konstruiert und primär für den Motorsport- und Rennstreckeneinsatz entwickelt. Sie besitzen keine allgemeine Straßenzulassung (keine ABE / kein Gutachten). Eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist nur nach individueller Einzelabnahme (§ 21 StVZO) möglich. Montage und Nutzung erfolgen auf eigene Gefahr
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