Mitsubishi Lancer Evolution 5 6 Bremsenkühlung Heavy Duty
ABCustoms
Mitsubishi Lancer Evolution 5 6 Bremsenkühlung Heavy Duty
Mitsubishi Lancer Evolution 5 6 Bremsenkühlung Heavy Duty
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Heavy-Duty Bremsenkühlung für Mitsubishi Lancer Evolution 5, 6
Die weiterentwickelte Variante unserer OEM-Bremsenkühlung vom Evo 7 8 9 nun auch für ihre Vorgänger – für maximale Performance, gezielte Luftführung und höchste Stabilität im sportlichen Einsatz.
Maximale Kühlleistung dank optimierter Luftkanäle
Diese Version verfügt über vergrößerte, hochgezogene Luftkanäle, die die Kühlluft noch direkter zur Bremsscheibe leiten. Ideal für den Trackday, sportliche Landstraßenfahrten oder den ambitionierten Straßenbetrieb.
Aus kohlefaserverstärktem Nylon gefertigt
Das Bauteil wird im 3D-Druckverfahren aus widerstandsfähigem, kohlefaserverstärktem Nylon hergestellt. Dadurch ist es nicht nur hitzebeständig und belastbar, sondern auch langlebig und optisch ansprechend.
Passgenau – mit leichtem Anpassungsaufwand
Die Kühlungen werden am Halter des vorderen Stabilisators an den Querlenkern montiert. Je nach Fahrzeug können kleinere Anpassungen an Verkleidungsteilen notwendig sein.
Effiziente Bremsenkühlung für anspruchsvolle Fahrer
Durch die gezielte Luftführung wird die Temperatur an der Bremsanlage effektiv reduziert – für mehr Konstanz, Sicherheit und Performance auch unter Extrembedingungen.
Hinweise zur Montage
Zur Montage sind eventuell kleinere Anpassungen nötig. Eine detaillierte Einbauempfehlung findest du auf Wunsch bei uns – kontaktiere uns gern bei Fragen.
Je nach Felgenmaße, Einpresstiefe und Sturz können leichte Anpassungen an der Bremsenkühlung notwendig sein. Das ist im Bereich zu Felge aber kein Thema, da das Teil dort massiv gedruckt ist. Also einfach sauber abschleifen, -dremeln oder -schneiden und ab gehts.
Alle von ABCustoms angebotenen Teile sind primär für den Einsatz im Motorsport vorgesehen und besitzen keine Straßenzulassung oder ein Gutachten gemäß StVZO. Eine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ist nur nach erfolgreicher Einzelabnahme nach § 21 StVZO möglich, deren Durchführbarkeit im Einzelfall vom Käufer vorab zu prüfen ist.
Share







